Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heilpraktiker (AGB): Stand 01.09.2014
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Janna Uhlig, Heilpraktiker für Psychotherapie, und Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot von Janna Uhlig, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
- Es werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker für Psychotherapie gegenüber zu erklären.
- Die Behandlung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Facharzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Der Heilpraktiker für Psychotherapie setzt voraus, dass der Klient sich bei Beschwerden mit Krankheitswert vor Annahme des Behandlungsvertrages mit ihr in die Behandlung eines Arztes begeben hat.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Psychotherapeutischen Heilpraktikers
- Der Psychotherapeutischen Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, nach den Sätzen der Preisliste des Psychotherapeutischen Heilpraktikers. Die Preisliste ist einsehbar auf der Internetseite www.janna-uhlig.de oder beim Erstgespräch direkt in der Praxis.
- Die Abrechnung der ersten 5 Beratungstermine erfolgt im voraus. Alle weiteren Termine werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
- Der Klient erhält von Janna Uhlig eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
- Der Patient/Klient ist darüber informiert, dass Leistungen des Psychotherapeutischen Heilpraktikers nur auf gesonderten Antrag über die Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern abgerechnet werden können. Die Honorare sind direkt von den Patienten/Klienten zu bezahlen.
- Bei vom Patienten/Klienten schuldhaft nicht in Anspruch genommenen fest vereinbarten Terminen, schuldet dieser dem Psychotherapeutischen Heilpraktiker , unabhängig vom Grund für den Ausfall, ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des Honorars, dass er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind vom Patienten/Klienten bis zwei Tage vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als schuldhaft nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar von 100% zu zahlen. Ausfallhonorare sind innerhalb von 7 Werktagen bar oder mittels Überweisung zahlbar. Terminabsagen sind ausschließlich telefonisch möglich. Sollten Absagen per SMS oder E-Mail erfolgen, gelten diese nur nach Bestätigung durch Janna Uhlig als Empfangen.
- Termine, die von Seiten des Psychotherapeutischen Heilpraktikers abgesagt werden müssen, werden dem Patienten/Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Patient/Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychotherapeutischen Heilpraktiker Dieser schuldet ihm auch keine Angabe von Gründen. Die Termine werden vom Psychotherapeutischen Heilpraktiker spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt bzw. verlegt.
§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
- Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
- Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu, er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Personal Training (AGB): Stand 01.09.2014
§ 1 Leistungsgegenstand
- Janna Uhlig verpflichtet sich den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
- Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
- Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Training
- Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 50 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
- Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
- Der Beginn des Trainings ist nur nach einem Gesundheits-Check durch Janna Uhlig möglich.
§ 3 Haftung
- Janna Uhlig schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Der Klient hat zu versichern, dass Ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten und dass er über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen vor, während und/oder nach dem Training Janna Uhlig sofort unterrichtet.
- Janna Uhlig haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
- Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Janna Uhlig vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Janna Uhlig übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
- Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Für Verluste mitgebrachter Wertgegenstände und Kleidungsstücke übernimmt Janna Uhlig keine Haftung.
§ 4 Honorar und Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
- Der Klient erhält von Janna Uhlig eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
- Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Janna Uhlig behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
- Die Preisliste ist einsehbar auf der Internetseite www.janna-uhlig.de.
§ 5 Sonstige Kosten
- Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
- Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. Ä. werden vom Klienten in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters beglichen.
- Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
- Kauft Janna Uhlig im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Janna Uhlig
§ 6 Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderung hat der Klient 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
§ 7 Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Janna Uhlig können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
§ 8 Datenschutz
Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Janna Uhlig gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
§ 9 Geheimhaltung
- Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Janna Uhlig Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
- Janna Uhlig hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
- Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an. Terminabsagen sind ausschließlich telefonisch möglich. Sollten Absagen per SMS oder E-Mail erfolgen, gelten diese nur nach Bestätigung durch Janna Uhlig als Empfangen.
- Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.